Schule

Unsere Schule

Freie Waldorfschule am Kräherwald e.V.

Die Freie Waldorfschule am Kräherwald wurde 1948 gegründet. Sie ist seit vielen Jahren als Gesamtschule und offene teilgebundene Ganztagsschule mit humanistischer und naturwissenschaftlicher Bildung staatlich anerkannt. Träger ist der gemeinnützige „Verein der Freien Waldorfschule am Kräherwald e.V.“. Die der Waldorfpädagogik zugrunde liegende Menschenkunde wurde von Rudolf Steiner aus der von ihm begründeten Anthroposophie heraus entwickelt.

Wegen der betont altersgemäßen Behandlung der Unterrichtsstoffe werden die Schüler* in Jahrgangsklassen unterrichtet. Das Bildungskonzept der Waldorfschulen ist auf die in den Kindern liegenden seelischen und geistigen Veranlagungen und Begabungen ausgerichtet.
Deshalb haben neben den üblichen wissenschaftlichen Fächern der künstlerische und praktische Unterricht ein großes Gewicht. Die Förderung dieser Bereiche bildet die beste Grundlage für die Entwicklung der geistigen Beweglichkeit.

Jeder Schüler kann seinen Fähigkeiten entsprechend eine der staatlichen Abschlussprüfungen ablegen.

Die Freie Waldorfschule am Kräherwald steht allen Kindern offen, ohne Rücksicht auf religiöse und politische Überzeugung, Nationalität sowie soziale und finanzielle Lage der Eltern.

Unsere Schulgemeinschaft

Unsere Schule wird wie andere Freie Waldorfschulen auch von den Eltern und Lehrern in gemeinsamer Trägerschaft ermöglicht. Nur weil Eltern und Lehrer im Schulverein Mitglieder sind, gibt es mit diesem Verein der Freien Waldorfschule am Kräherwald e.V. einen rechtlichen Träger unserer Schule; der Vorstand dieses Trägervereins wird von Eltern und Lehrer*innen paritätisch besetzt.
Darüber hinaus gestalten Eltern zusammen mit den Lehrern die Schule in vielen Bereichen, sei es im Eltern-Lehrer-Rat, der Küche, im Garten usw.

Historisches

Erneuerung des Kulturlebens 1919

Im Jahre 1902 forderte die schwedische Pädagogin Ellen Key, das beginnende Jahrhundert müsse ein „Jahrhundert des Kindes“ werden. In vielen Städten hielt Rudolf Steiner 1907/08 den Vortrag „Die Erziehung des Kindes vom Gesichtspunkte der Geisteswissenschaft“. Er ist die Grundlage der anthroposophischen Pädagogik geworden und wirkt wie eine Antwort auf Ellen Keys Vision, die weitgehend eine Utopie geblieben ist.

Aus dem Zusammenbruch der alten Welt nach dem Ersten Weltkrieg wurde die erste Waldorfschule 1919 in Stuttgart gegründet. Sie sollte durch eine menschengemäße Erziehung und Bildung zur Erneuerung des kulturellen Lebens beitragen. Und nach der Katastrophe der Nazi-Herrschaft und des Zweiten Weltkrieges, als wieder eine geistige Erneuerung lebensnotwendig wurde, strömten unzählige Eltern mit ihren Kindern zu den wieder bzw. neu eröffnenden Waldorfschulen – 1938 waren sie verboten worden.

Die Gründung 1948

In Stuttgart war die Mutterschule trotz doppelter Klassen dem Ansturm nicht gewachsen; aus dieser Notlage wurde die zweite Stuttgarter Waldorfschule – am Kräherwald – 1948 gegründet, zunächst als C-Klassen-Bereich der Schule an der Uhlandshöhe. Heute erscheint es wie eine heroische Sage, dass es in einer zerstörten Stadt ohne jedes Geld gelang, ein wunderbar gelegenes, allerdings völlig verwahrlostes Gebäude – die „Villa Wolf“ im Norden der Stadt – zu mieten und es mit eigenen Kräften so weit herzurichten, dass am 19. Oktober 1948 mit dem Unterricht begonnen werden konnte.

Nur durch die Opferbereitschaft vieler Eltern und den unermüdlichen Einsatz einzelner Persönlichkeiten wie Dr. Erich Gabert, Fritz Koegel (Lehrer), Prof. Rolf Gutbrod und Dr. Emil Kühn (Eltern) gelang das Werk: 236 Schüler wurden aufgenommen, dreizehn Lehrkräfte standen zur Verfügung. Die enge Zusammenarbeit mit der Schule an der Uhlandshöhe war zunächst lebenswichtig, bis dann an Ostern 1952 die Freie Waldorfschule am Kräherwald als selbständige Schule, getragen von einem eigenen Verein, durch das „Kult“ministerium (so hieß es damals) genehmigt wurde.


* Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Text „Schüler“ bzw. „Lehrer“. Gemeint sind selbstverständlich immer alle Geschlechter.


Schutzkonzept

Präventions- und Schutzkonzept

Bericht aus der Arbeit der Kindeswohlbeauftragten

Das Präventions- und Schutzkonzept der Schule fußt ursprünglich auf der Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die von Schul- und Kindertageseinrichtungsträgern mit den jeweils zuständigen örtlichen Jugendämtern in Baden-Württemberg geschlossen wurden. Die Entwicklung dieser Vereinbarungen (gemäß § 8a SGB VIII) wurde über die kvjs (Kommunalverband Jugend und Soziales in Baden-Württemberg) in unserem Bundesland vorangetrieben.

Im Zuge dessen wurden schon vor etlichen Jahren – das diesbezügliche Gesetz stammt aus dem Jahr 2012 – Kindeswohlbeauftragte benannt, dies sind derzeit bei uns Frau Karl (fortgebildete Fachkraft) für das Kollegium und Herr Abendschein (Ansprechpartner des Trägers und aktiver Mitarbeiter), ein Berichtswesen in Richtung Jugendamt aufgebaut und gepflegt sowie eine Zusammenarbeit mit beratenden Stellen entwickelt.

Im Schuljahr 2021/2022 fasste die Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen den Entschluss, dass jede Schule ein Präventions- und Schutzkonzept nachweisen muss. Die auf jeden Fall erforderlichen Bestandteile eines Schutzkonzepts werden beispielsweise auf der Website des Bundes in einem Erklärfilm erläutert (https://youtu.be/Q0_VDMLEUQI).  
Der von uns Kindeswohlbeauftragten und dem Kollegium lange gehegte Wunsch, die bestehenden Leitlinien zu erneuern und zu verbessern, wurde deshalb in die Tat umgesetzt und die Schule reichte ihr Schutzkonzept beim Bund der Freien Waldorfschulen ein, um es als Grundlage für die inhaltliche Arbeit an der konkreten Umsetzung des Kinderschutzes und die dazu erforderliche kollegiale Fortbildung zu nutzen. Die langjährige Tradition unserer Schule auf den Gebieten Streitschlichtung und Mobbingintervention bietet zusätzlich günstige Rahmenbedingungen für eine möglichst gelingende Prävention und den Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Im Kollegium fanden zusätzlich zur jährlichen Information in diesem Schuljahr Lesungen und intensive redaktionelle Arbeiten statt, so dass das Schutzkonzept bereits verbessert werden konnte –  die aktuellste Version des Konzepts wurde am 30. März 2023 fertiggestellt –  und nun auch in der inneren Schulöffentlichkeit seine Wirkung entfaltet. Freilich ist die Vorstellung irrig, dass mit einem Präventions- und Schutzkonzept alle Schwierigkeiten ausgeräumt sind und so wird es notwendig sein, regelmäßige Fortbildungen durchzuführen, Jahresschwerpunktthemen zu setzen und immer wieder Ergänzungen und Änderungen im Schutzkonzept einzupflegen, die sich aus den gesammelten Erfahrungen herauskristallisieren. Auch dies ist im Schutzkonzept festgehalten.

Die aktuell anstehenden Schritte sind die Vorstellung des Konzepts zunächst in Elternabenden (hier beginnen wir in den ersten Klassen) und im Elternlehrerrat. Ziel ist die Gründung eines Arbeitskreises Gewaltpräventionskonzept, der auch Elternvertreter und Vertreter der SMV einbezieht.
Altersangemessen sollen Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse der Schüler* sowie der Eltern für die Weiterentwicklung des Konzepts erhoben werden und die Schnittstellen des Konzepts mit den Aufgabengebieten all der bestehenden Kreise und Initiativen ermittelt werden, die sich mit den sozialen Bedingungen des Zusammenlebens an der Schule und in unseren Kindertageseinrichtungen beschäftigen.

Bereits seit einiger Zeit gilt bei uns die Regel, dass alle pädagogischen Mitarbeiter der Schule im Bestand und alle neu hinzukommenden Kollegen eine Selbstverpflichtung zum Kindeswohl unterzeichnen. Inhaltlich gliedert sich das Schutzkonzept  u.a. in die Bereiche Prävention, Interventionsplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, mit allen notwendigen Schritten, Partizipation, Definition der Ansprechstelle für Kindeswohl….

Dass das Kindeswohl auch an unserer Schule mit den Kindeswohlbeauftragten als konkrete Aufgabe verankert wurde, ist in jedem Falle ein wesentlicher Schritt und das neue Konzept wird uns auf diesem Gebiet voranbringen.

Die Bearbeitung von Kindeswohlthemen entpuppt sich immer wieder als eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Dass sie nicht immer zur Zufriedenheit aller Betroffenen führen kann, liegt in der Natur der Sache.

Als Beauftragte für das Kindeswohl gehen wir davon aus, dass wir mit der Vorlage des Konzepts die Grundlage für eine Bewusstsein bildende, entwicklungsfähige Struktur zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gelegt haben, die bei kleineren und größeren Anlässen hilfreich für eine solide Bearbeitung sind und, was noch viel wichtiger ist, dabei helfen, dass diese Anlässe nach Möglichkeit gar nicht erst eintreten.

Anke Karl, Reinhard Abendschein

Schutzkonzept als PDF


* Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Text „Schüler“, „Kollegenund „Mitarbeiter“. Gemeint sind selbstverständlich immer alle Geschlechter.


Schulordnung

Schulordnung

Voraussetzungen für ein Gelingen von Lernen und Unterricht in unserer Schule

An unserer Schule gilt, dass wir jedem anderen Menschen mit Respekt begegnen. In unserem Verhalten versuchen wir, dieses auch auszudrücken, indem wir uns Schülern, Lehrern* und allen hier arbeitenden Menschen gegenüber respektvoll und rücksichtsvoll verhalten. Niemand darf sich belästigt, gefährdet, bedroht fühlen oder gar verletzt werden. Sollte das einmal nicht gelingen, gilt es dieses aufzuarbeiten.

Für das Leben in unserer Schule gibt es Regeln. Die wichtigsten sind:

  • Pünktliches Erscheinen zum Unterricht, zu Veranstaltungen und Verabredungen wird erwartet.
    Der Unterricht muss pünktlich mit allen beginnen können: verspätetes Erscheinen stört den Unterricht und den Lernvorgang all derer, die schon da sind.
  • Unterricht und Lernen gelingen nur, wenn man sich als Schüler auf die Inhalte und Arbeitsformen einlässt und im Rahmen der Klasse mitarbeitet. Die im Unterricht gestellten Aufgaben sind eine Weiterführung des Unterrichts. Sie dienen der Übung und eigenen gedanklichen Auseinandersetzung mit den Themen.
  • Während des Unterrichts sollen sich die Schüler auf den Unterricht konzentrieren und alle ablenkenden Tätigkeiten unterlassen. Essen, Trinken und der Gang zur Toilette erfordern die Erlaubnis der Lehrkraft, Kaugummi Kauen ist nicht erlaubt.
  • Die Benutzung von elektronischen Geräten, Smartphones, Mobiltelefonen oder Smartwatches (im Folgenden zusammen „Geräte“) ist auf dem ganzen Schulgelände während der Schulzeit von 7:00 bis 17:00 Uhr nicht erlaubt. Die Geräte müssen ausgeschaltet und dürfen nicht sichtbar sein. Ausnahmen erfordern die Zustimmung des Lehrers. Bei Verstoß gegen diese Regel muss der Schüler das Gerät abgeben und kann es am nächsten Schultag in der großen Pause zurückerhalten, wenn er ein von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterschriebenes Schreiben vorlegt. Für die Oberstufenschüler ist auf dem Schulgelände ein Ort ausgewiesen, an dem dringende Telefonate geführt oder wichtige Kurznachrichten versandt werden können.
  • Den Anweisungen von Lehrern ist Folge zu leisten. Wenn sich ein Schüler ungerecht behandelt fühlt, kann er das nach der Stunde mit dem Lehrer besprechen oder sich gegebenenfalls an den Vertrauenslehrer, den Klassenlehrer, oder -tutor oder die Streitschlichter wenden.
  • Wir erwarten von jedem Einzelnen einen sorgsamen Umgang mit allen Dingen in der Schule. Kritzeleien und Zerstörungen verursachen Kosten, die von allen mitzutragen sind. Sauberkeit ist eine Voraussetzung dafür, dass sich alle Schüler in den Klassen wohl fühlen.
  • In die Schule gehören weder Waffen noch Drogen oder Alkohol. Rauchen ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt. Dafür haben wir den Raucherplatz vorgesehen.

Schulordnung der Freien Waldorfschule am Kräherwald

Diese Schulordnung wurde in Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern* und Schülern zusammengestellt und beinhaltet die Regeln unseres Zusammenlebens an unserer Schule. Sie ist der Ort, an dem viele Menschen unterschiedlichen Alters zusammenkommen und der für sie über viele Jahre hinweg den täglichen Lebensraum darstellt. Somit ist es wichtig, den gegenseitigen Respekt zu wahren, bestimmte Verabredungen einzuhalten, die Räumlichkeiten und die Gegenstände der Schule pfleglich zu behandeln.
Zum Selbstverständnis aller Verantwortlichen in der Freien Waldorfschule am Kräherwald gehört es, die Probleme, Missverständnisse und Konflikte über Gespräche bewältigen zu wollen. Dies verlangt von allen, dass wir uns immer wieder darüber klar werden, was diese Regeln für jeden einzelnen bedeuten. Sie erfordern ein hohes Maß an Eigenverantwortung, an ernsthaftem Bemühen, an Solidarität, Toleranz und der Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit.
Daher sollte sich jeder für den anderen mitverantwortlich fühlen, hinsehen, mitdenken und sich bemühen für alle eine lernfördernde Atmosphäre zu schaffen.

Im Folgenden werden die Regeln und Gewohnheiten beschrieben, die sich im Leben unseres Schulorganismus herausgebildet und bewährt haben. Die alphabetische Anordnung soll es Ihnen erleichtern, sich zurechtzufinden.

ABMELDUNG eines Schülers muss schriftlich und unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen, auch wenn – wie üblich – ein Gespräch vorausgeht. Ausgeliehene Bücher, Instrumente etc. müssen zurückgegeben werden.

ADRESSEN- UND TELEFONNUMMERÄNDERUNGEN sind im Schulbüro und dem Klassenlehrer/-pfleger mitzuteilen.

ALKOHOL UND ANDERE DROGEN dürfen nicht auf das Schulgelände mitgebracht werden.

BALLSPIELEN an den Basketballkörben ist nur in den Pausen und nach der 2. Fachstunde erlaubt. Fußballspielen ist auf dem ganzen Schulgelände nur mit Schaumstoffbällen erlaubt, auf dem roten Höfle nur bei trockenem Wetter.

BEURLAUBUNGEN müssen immer rechtzeitig von den Eltern bzw. Schülern beantragt werden. Für einen Tag kann der Klassenlehrer/-pfleger sie genehmigen. Nicht genehmigungsfähig sind Verlängerungen vor oder nach den Schulferien zu Urlaubszwecken. Über längere Beurlaubungen entscheidet die Schulleitung.

BOLZPLATZ dient dem Hort und der Schule als erweiterter Schulhof, daher gilt für dort während der Schulzeit die Schulordnung.

CAFETERIA Die Räume der Cafeteria stehen nur für Schüler ab der 11. Klasse zur Verfügung.

DIEBSTÄHLE UND BESCHÄDIGUNGEN Werden Diebstähle oder Beschädigungen (z.B. am Schulinventar) bemerkt, sollte möglichst rasch ein Lehrer verständigt werden. Musikinstrumente können jeweils am Beginn des Schuljahres privat versichert werden (Anträge im Schulbüro).

ELTERNABENDE finden in der Regel am Dienstag und Freitag statt.

ELTERNBEITRÄGE (bzw. das Schulgeld) werden (wird) vom Vorstand festgelegt.

ENTSCHULDIGUNGEN, KRANKMELDUNGEN, VERSÄUMNISSE Regelmäßiger und pünktlicher Unter-richtsbesuch sowie die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen für die Schüler wie Monatsfeiern, Jahresfeste, Verfügungsstunden, Klassenspiele nach Altersstufen, usw. sind Voraussetzungen einer sinnvollen Arbeit und daher Pflicht für alle. Außerdem ist die allgemeine Schulpflicht im Allgemeinen nur in Präsenz zu erfüllen. Ist ein Schüler erkrankt oder aus einem anderen Grund am Schulbesuch verhindert, so muss er beim Klassenlehrer oder Hauptunterrichtslehrer vom Erziehungsberechtigten am selben Tag entschuldigt werden. Die Mitteilung sollte den Grund und die voraussichtliche Dauer des Fehlens enthalten. Volljährige Schüler können sich selbst entschuldigen, die Eltern sind aber bis zum Ende der 13. Klasse grundsätzlich zur Gegenzeichnung verpflichtet. Erkrankt ein Schüler während des Vormittags, kann er sich bei der Schulkrankenschwester oder beim betreffenden Lehrer von einzelnen Stunden befreien lassen.
In besonderen Fällen ist die Schule berechtigt, ein ärztliches Attest zu verlangen, besonders wenn ein Schüler in einem Fach über längere Zeit nicht teilnehmen kann.
Tritt bei einem Schüler oder dessen Familie eine übertragbare Krankheit (Scharlach, Masern, usw.) auf, muss die Schule sofort benachrichtigt werden; die Vorschriften des Gesundheitsamtes sind dann genau einzuhalten. Gleiches gilt für Kopfläuse. Siehe Hinweisblatt „Meldepflichtige Krankheiten“.

ESSRAUM Um ein für jeden angenehmes Essen zu ermöglichen ist es wichtig, dass das Geschirr nach dem Essen in den vorgesehenen Container aufgeräumt wird, und dass sich alle in den Essräumen ruhig verhalten.

EURYTHMIESCHUHE können über die Schule bei den Eurythmielehrern bezogen werden.

FAHRRÄDER dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Für die motorisierten Zweiräder ist vor dem Festsaal ein Extraparkplatz reserviert. 

FERIEN entsprechen im Gesamtumfang denen der staatlichen Schulen, sind aber gelegentlich etwas anders verteilt. Achten Sie auf die Ferientermine auf unserer Website.

FREISTUNDEN Für Freistunden stehen den Schülern bestimmte Räume zur Verfügung. Bis zum Ende des Vormittagsunterrichts um 13:25 Uhr dürfen die Schüler bis einschließlich Klasse 10 das Schulgelände nur mit Zustimmung des Lehrers verlassen, wenn die Eltern dies auf einem entsprechenden Formbrief schriftlich erlaubt haben. Tun sie es ohne diese Erlaubnis – und das ist bei unserem offenen Schulgelände durch äußere Maßnahmen kaum zu verhindern – erlischt die Aufsichtspflicht und Haftung der Schule. Die Schulregelung differenziert zwischen Unter-, Mittel- und Oberstufe. Eine eventuelle Freistunde beginnt mit der großen Pause.

FUNDSACHEN werden eine begrenzte Zeit im Fundbüro (Hauptbau, gegenüber dem Klassenzimmer 1A) aufbewahrt. Öffnungszeiten sind angeschrieben. 

GASTSCHÜLER Ob Gastschüler am Unterricht teilnehmen dürfen, entscheidet die Klassenkonferenz; Anfragen nimmt der Hauptunterrichtslehrer entgegen. Die Teilnahme am Unterricht für einen Tag oder einzelne Stunden kann mit den betroffenen Lehrern abgesprochen werden.

GEWALTTÄTIGKEITEN UNTER SCHÜLERN rpressungen, Einschüchterungen, Bullying (Mobbing) usw. können auch an unserer Schule vorkommen. Selbst wenn sie manchmal „nicht so ernst gemeint“ sind, sollen die Lehrer rasch informiert werden, damit sie angemessen und wirksam reagieren können. Hierbei hat jeder Schüler das Recht auf Gehör und Hilfe, sowie einen vertrauensvollen Umgang mit seinem Hilferuf (s. auch Streitschlichter). Bei schwerwiegenden Fällen sollte neben dem Klassenlehrer/-pfleger auch die Schulleitung informiert werden. Vgl. das „Präventions- und Schutzkonzept“ auf unserer Website.

HAFTPFLICHT Alle Schüler sind durch die Schule haftpflichtversichert für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Dritten zugefügt werden. Es wird empfohlen, dass Eltern eine Haftpflichtversicherung abschließen, die durch ihre Kinder eventuell verursachten Schäden deckt (siehe Sachschäden).  

HITZEFREI In unserer offenen Ganztagesschule gibt es kein Hitzefrei!

HUNDE sind auch an der Leine auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

HYGIENEORDNUNGEN Die ggf. vorgeschriebenen pandemiebedingten Hygieneregeln werden durch die entsprechenden staatlichen Stellen erlassen, durch die Schulleitung an die Gegebenheiten unserer Schule angepasst und bei jeder Änderung über die klassenverantwortlichen Lehrer an die Eltern per E-Mail bekanntgegeben. Sie sind damit gültiger Bestandteil der Schulordnung.

KAUGUMMI dürfen auf dem Schulgelände nicht gekaut werden. 

KLASSENFAHRTEN UND PRAKTIKA SIND SCHULVERANSTALTUNGEN. Sie werden im Einvernehmen mit den Eltern frühzeitig geplant bzw. angekündigt. Gesundheitliche Schwierigkeiten oder Behinderung eines Schülers sind dem verantwortlichen Lehrer rechtzeitig mitzuteilen.

KLASSENSPRECHER werden in der Oberstufe zu Beginn des Schuljahres gewählt und sind ggf. Mitglied der Schülermitverwaltung (SMV). 

KOPIERGERÄT Schüler dürfen nur Schulisches und dies nur unter Aufsicht eines Lehrers nach 12:00 Uhr kopieren. 

KRANKENZIMMER Das Erste-Hilfe-Zimmer befindet sich im Hauptbau neben der Klasse 1B. Von 08:00 bis 13:30 Uhr ist die Schulkrankenschwester anwesend und telefonisch unter 0711 305 30 321 erreichbar. 

KRANKMELDUNG siehe Entschuldigungen 

KÜCHE siehe Mittagessen bzw. Essraum. 

KÜNDIGUNG Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Schuljahres (31. Juli) gekündigt werden. Eine Kündigung zu einem früheren Termin unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Monats ist in Ausnahmefällen durch beide Vertragsparteien möglich, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung durch die Schule liegt insbesondere vor bei schweren oder nachhaltigen Verstößen gegen die Schulordnung, Unmöglichkeit weiterer Unterrichtung und Erziehung, zerstörtes Vertrauen zwischen Schule und Eltern oder wenn Eltern trotz Mahnung mit der Zahlung der Elternbeiträge mehr als 3 Monate in Verzug sind. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

LEHRERSPRECHSTUNDEN werden jeweils individuell vereinbart. 

LEHRMITTEL UND UNTERRICHTSMATERIAL Lehrbücher, Lektürehefte und Ähnliches, die im Unter-richt der Oberstufe verwendet werden, kann die Schule teilweise ausleihen, jedoch werden sie im Allgemeinen von den Schülern bzw. den Eltern selbst angeschafft. Unterrichtsmaterial wie Hefte, Stifte, Flöten usw. wird von den Eltern finanziert, hinzukommen Materialkosten für die Arbeiten im Handarbeits- und Handwerksunterricht.

MITTAGESSEN Schüler und Lehrer können täglich zwischen 12:00 und 14:00 Uhr ein warmes Essen bekommen.

PARKEN auf den Schulhöfen ist für Fahrzeuge aller Art von 07:00 bis 16:00 Uhr nicht gestattet.
 
PAUSENORDNUNG Schüler der Klassen 1 – 8 werden in der großen Pause aus allen Räumen und Gän-gen auf den Hof geschickt. Schüler der Klassen 9 – 13 dürfen im Oberstufenhaus bleiben – außer unter Pandemiebedingungen. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht erlaubt (eine Ausnahme gilt für Schüler die mindestens 18 Jahre alt sind). Toben, Fangen spielen und ähnliches ist nur auf dem Pausenhof erlaubt. Weiteres siehe Pausenordnung.

PERMANENT MARKER sind in der Schule verboten. 

PROBEZEIT Schüler, die von anderen Schulen zu uns kommen, sind in den ersten sechs Mo-naten grundsätzlich zur Probe aufgenommen. Die Probezeit kann bei Bedarf verlängert werden. In disziplinarisch kritischen Fällen kann auch sonst von der Schule eine Probezeit festgelegt werden. Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt 1 Monat zum Monatsende.

RAUCHEN ist auf dem Schulgelände bis zum Ende des Nachmittagsunterrichts verboten und auch sonst nicht gern gesehen. Für die 18-jährigen Oberstufenschüler ab der 11. Klasse und für die Lehrer, die rauchen, gibt es einen sogenannten Raucherplatz oberhalb des Haupteinganges, wobei der Raucherplatz und der Weg dorthin zum Schulbereich gehören. 

RANZENPOST erscheint digital per E-Mail-Versand. Sie wird wöchentlich an all diejenigen verschickt, die sich zu einem Abonnement der Ranzenpost auf der Schulhomepage (siehe Internet) angemeldet haben. 

ROLLER, SKATEBOARD, INLINER, EINRAD dürfen die Schüler mitbringen, aber wegen der Unfallgefahr weder im Schulgebäude noch auf dem Schulhof benutzen. Roller müssen auf dem gesamten Schulgelände geschoben werden. Sie dürfen nicht in den Klassenzimmern gelagert werden, sondern verbleiben auf dem dafür vorgesehenen Regal am unteren Eingang des Lauerbaus.

SACHSCHÄDEN müssen in jedem Fall von den Verursachern bzw. deren Eltern bezahlt werden. Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung behalten sich die Lehrer außerdem geeignete pädagogische Maßnahmen vor. 

SCHNEEBALLWERFEN ist wegen der Verletzungsgefahr auf dem ganzen Schulgelände verboten! 

SCHULBÜRO Schüler können nur in Notfällen im Schulbüro telefonieren oder Geld wechseln. Ein kostenfreies öffentliches Telefon (für den Bereich 0711) steht auf dem Lindenhof. 

SCHÜLERBÜCHEREI befindet sich im Hauptbau oberhalb der 3A neben dem Bioraum, die Öffnungszeiten sind angeschrieben.

SMARTPHONE UND ELEKTRISCHE GERÄTE Die Benutzung von elektronischen Geräten, Smart-phones, Mobiltelefonen oder Smartwatches ist auf dem ganzen Schulgelände während der Schulzeit von 7:00 bis 17:00 Uhr nicht erlaubt. Die Geräte müssen ausgeschaltet und dürfen nicht sichtbar sein. Ausnahmen erfordern die Zustimmung des Lehrers. Bei Verstoß gegen diese Regel muss der Schüler das Gerät abgeben und kann es am nächsten Schultag in der großen Pause zurückerhalten, wenn er ein von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterschriebenes Schreiben vorlegt. Für die Oberstufenschüler ist auf dem Schulgelände ein Ort ausgewiesen, an dem dringende Telefonate geführt oder wichtige Kurznachrichten versandt werden können. Wartende Eltern oder Gäste verlassen zur Kommunikation bitte das Schulgelände.

SMV In der SMV engagieren sich zwei bis drei Schüler einer Oberstufenklasse nach Absprache mit den Tutoren.

STREITSCHLICHTER In der Schule gibt es Streitschlichter, die im Konfliktfall jederzeit angesprochen werden können, sie sind in der großen Pause neben dem Klassenraum der 8A zu finden. 

UNFALLVERSICHERUNG Die Schüler sind bei allen Schulveranstaltungen, auch Ausflügen, Exkursionen und Praktika, sowie auf dem Schulweg gesetzlich gegen Unfall versichert. Gegebenenfalls ist eine schriftliche Unfallmeldung erforderlich (Formblätter sind im Krankenzimmer bei der Schulkrankenschwester erhältlich). Nicht versichert sind Unfälle außerhalb des Schulgeländes, wenn es der Schüler unberechtigt verlässt, oder auf Umwegen, die nicht dem direkten Schulweg entsprechen. 

UNTERRICHT erfordert für sein Gelingen besondere Voraussetzungen, die im Merkblatt „Vo-raussetzung für ein Gelingen von Lernen und Unterricht an unserer Schule dargelegt und damit Teil der Schulordnung sind, siehe unten.

UNTERRICHTSZEITEN UND PAUSEN 
Für die 1. und 2. Klasse ist folgender Stundenplan gültig: 
Hauptunterricht 08:00 – 09:45 Uhr 

  1. Fachstunde: 10:15 – 10:50 Uhr 
  2. Fachstunde: 10:50 – 11:40 Uhr 
  3. Fachstunde: 11:50 – 12:20 Uhr

Ab der 3. Klasse gelten folgende Zeiten:
Hauptunterricht: 08:00 – 09:45 Uhr 

  1. Fachstunde 10:05 – 10:50 Uhr 
  2. Fachstunde 10:55 – 11:40 Uhr 
  3. Fachstunde 11:50 – 12:35 Uhr 
  4. Fachstunde 12:40 – 13:25 Uhr 
  5. Fachstunde 13:30 – 14:15 Uhr 
  6. Fachstunde 14:20 – 15:05 Uhr 
  7. Fachstunde 15:10 – 15:55 Uhr 
  8. Fachstunde 15:55 – 16:35 Uhr 

Um die Schulküche zu entlasten oder um einen sinnvollen Stundenplan zu erzielen, kann je nach Bedarf die Mittagspause in die 3. bis 5. Fachstunde gelegt werden. 

VERHALTEN IM SCHULHAUS In den Schulgebäuden wird auch in den Gängen nicht geschrien, gerannt oder getobt; bewegungsintensive Spiele dürfen nur auf dem Schulhof stattfinden.

VERKEHR Um die oft gefährliche und teilweise unerträgliche Verkehrssituation morgens und mittags zu verbessern, bittet die Schule dringend, die Schulkinder nicht im oder am Rudolf-Steiner-Weg ein- und aussteigen zu lassen, sondern im weiteren Umkreis – siehe Haltepunkte auf unserer Website (Verkehrshelfer).

VERLETZUNGEN UND UNFÄLLE Die Schüler haben alles zu unterlassen, was Mitschüler gefährden könnte, insbesondere das Werfen von Schneebällen, Wasserbomben, Steinen, …, wie auch das Skateboard fahren, grobe Handgreiflichkeiten usw. 
Bei Verletzungen und Unfällen kann die Schulkrankenschwester helfen. Alles Weitere wird von ihr oder vom Schulbüro aus veranlasst. Bei jedem Vorfall sollte rasch ein Erwachsener benachrichtigt werden. Auch empfiehlt es sich, den Vorgang schriftlich festzuhalten und Zeugen zu benennen. Alle sind aufgerufen, dass es gar nicht zu solchen Vorfällen kommt, wenn es aber doch passiert: Unverzüglich Hilfe leisten, nicht wegschauen! 

VERSTÖSSE GEGEN DIE SCHULREGELN werden nach einem Stufenplan gehandhabt, der sich nach Häufigkeit und Schwere der Verstöße ausrichtet, so dass eine individuelle Handhabung möglich ist. Die entsprechenden Maßnahmen können bei grobem Fehlverhalten des Schülers, bis zum zeitweiligen Unterrichtsausschluss und bis zur Kündigung des Schulvertrages gehen. Als Vorabstufe kommt das Mittel der Abmahnung in Betracht. Mehrere Abmahnungen können zu einem Schulausschluss führen. Mit den Eltern wird nach Möglichkeit sofort Kontakt aufgenommen.

VERTRAUENSLEHRER Jeder Schüler der Oberstufe wählt einen Vertrauenslehrer, den er jederzeit vertrauensvoll ansprechen kann. 

WAFFEN UND WAFFENÄHNLICHE GEGENSTÄNDE, Springmesser u.a., Wurfgeschosse, auch Feuerwerkskörper, Explosivstoffe und ähnliches dürfen nicht auf das Schulgelände mitgebracht werden. Diese Gegenstände werden in jedem Fall eingezogen, und der Besitzer hat mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen (siehe auch Verstöße/Kündigung). 

Alles, was Sie in dieser Schulordnung nicht finden, steht eventuell in unserer Schulbroschüre oder in unserem Leitbild oder fragen Sie einfach im Schulbüro nach. Die Mitglieder der Selbstverwaltung sowie Eltern-Lehrer-Rat, Eltern-Lehrer-Vertrauenskreis usw.) finden Sie HIER.

September 2023

Schulordnung als DOWNLOAD-PDF


* Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Text „Schüler“ bzw. „Lehrer“. Gemeint sind selbstverständlich immer alle Geschlechter.


Vorstand

Vorstandsmitglieder und Aufgabenbereiche

Abendschein, Reinhard
Gehaltskommission

Bauer, Elke
Hort

Brehler, Dr.-Ing. Sian
Baukommission

Fischer, Prof. Dr. Alexander
Arbeitskreis IT, Rechtsfragen

Gromer, Katja
Kinderkrippe

Hamler, Martin
Geschäftsführer des Vereins der Freien Waldorfschule am Kräherwald

Henke, Helga
Kindertageseinrichtung

Laude, Martin
Landesarbeitsgemeinschaft, Finanzkommission

Lempelius, Angela
Digitalkommission, Baukommission, Finanzkommission

Moog, Michael
Kindertageseinrichtung, Küchenkommission

Mülleder, Johanna
Gehaltskommission

Sebastian Stroh
Öffentlichkeitsarbeit

Walldorf, Johannes
Finanzkommission

Wischnewski, Roman
Gehaltskommission, Kindertageseinrichtung, Rechtsfragen


Mitarbeiter

Mitarbeiter

Krankenzimmer

Karl, Anke
Schulkrankenschwester

Öffentlichkeitsarbeit

Romann, Sabine
Öffentlichkeitsarbeit

Küche

Antmann, Szandra
Bendezu Cardenas, Stephanie
Chetta, Antonio
Keim, Caroline
Lieventhal, Dana
Müller, Jan

Verwaltung

Alber, Katharina
Schulbüro

Banzhaf, Susanne
Schulvereinsbüro
Personalwesen

Daniel, Julia
Schulbüro

Hamler, Martin
Schulverein / Geschäftsführer
Technischer Kreis / Mitgliederversammlung / Bau-, Finanz-, Gehaltskommission / Schulleitungskreis

Kabel, Monika
Schulvereinsbüro
Buchhaltung / Personalwesen

Haus

Belstler, Stefan
Hausmeister

Ertan, Güler
Gebäudereinigung

Meuter, Ralph
Hausmeister

Riegger, Sascha
Hausmeister / Schreinerei

Rodriguez, Pedro
Hausmeister

Urosevic, Claudia
Gebäudereinigung