Abschlüsse

Die Freie Waldorfschule am Kräherwald bietet folgende staatliche Abschlüsse an: den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss, die Fachhochschulreife und das Abitur; nur in Ausnahmefällen verlässt ein Schüler die Schule ohne Abschluss. Regelmäßige Klassenkonferenzen, Elternabende und Elterngespräche, aber auch Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern sind neben den Textzeugnissen die Voraussetzung dafür, dass Eltern und Lehrer gemeinsam die Entwicklung des jungen Menschen wahrnehmen und begleiten können. Die ersten elf Schuljahre werden unsere Schüler in der Regel in zwei Fremdsprachen unterrichtet, eine erste Entscheidung über den angestrebten Schulabschluss fällt erst im Laufe der elften Klasse. Wenn sich Schüler im Laufe dieser elften Klasse entscheiden, den Realschulabschluss in der zwölften Klasse abzulegen, gehen dem Beratungsgespräche und Empfehlungen im Rahmen der mit allen Schülerinnen und Schülern geführten Schullaufbahngespräche voraus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schüler dann nach dem Realschulabschluss die Fachhochschulreife ablegen. Schüler, die nicht den Realschulabschluss ablegen, gehen in die zwölfte Klasse; die Entscheidung, wer in die Abiturklasse geht, fällt am Ende der zwölften Klasse.

Der Hauptschulabschluss (HSA)

kann ab dem Ende der 9. Klasse am Ende eines jeden Schuljahres erreicht werden.
Die Anforderungen bestehen in je einer Klassenarbeit in Deutsch, Englisch und Mathematik, die auf dem Niveau des HSA korrigiert und zusammen mit einem Notenzeugnis beim staatlichen Schulamt eingereicht werden.

Der Realschulabschluss (RSA) oder Mittlere Reife (MR)

kann bei uns in der 12. Klasse erreicht werden. Die Anforderungen sind:
– Schriftliche Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik
– Mündliche Prüfungen in Geschichte, Biologie und Deutsch oder Mathematik

Die Fachhochschulreife (FHR)

kann nach erfolgreicher RSA-Prüfung (Durchschnitt von min. 3,0 und verlässliche Mitarbeit) oder nach der regulären 12. Kl. abgelegt werden – vorausgesetzt, dass man seit der 9. Klasse auf einer Waldorfschule gewesen ist.

Wichtig:

  1. Zur Immatrikulation an einer Hochschule ist eine min. 9-monatige praktische Tätigkeit Voraussetzung, die von unserer Schule bescheinigt werden muss.
  2. Die FHR ist zur Erstimmatrikulation mit der 9-monatigen prakt. Tätigkeit nur in BaWü und Rheinland-Pfalz anerkannt, spätere Wechsel sind in der Regel möglich. Eine 12-monatige prakt. Tätigkeit ermöglicht darüber hinaus die Erstimmatrikulation in Niedersachsen, Hessen und Berlin – auf Einzelantrag in weiteren Bundesländern außer Sachsen, Bayern, Brandenburg und NRW.

Die Anforderungen sind:
– Schriftliche Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik
– Mündliche Prüfungen in Chemie
– Zwei sogenannte Hospitationsfächer bei denen eine Jahresleistung erbracht wird (Biologie und Geschichte)
– Unterricht in Kunst mit Note aus der Jahresleistung
– Fachpraktische Prüfung in Buchbinden oder Schreinern

Das Abitur (Allgemeine Hochschulreife)

kann nur in der 13. Klasse abgelegt werden.
Die Anforderungen für die Schülerinnen und Schüler ergeben sich aus der Tatsache, dass das Abitur an der Waldorfschule einer gesonderten Prüfungsordnung unterliegt, die darin begründet ist, dass wir in den ersten 12 Jahren keine Versetzungsordnung haben und erst ab der elften Klasse Ziffernnoten geben.

Die Anforderungen sind:
– Schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik (eins der beiden Fächer ist auf erhöhtem Anforderungsniveau LF), einer Fremdsprache und einem 4. Fach (Biologie oder Bildende Kunst [Klausur und praktische Prüfung])
– Mündliche Einzelprüfungen in Geschichte und der 2. Fremdsprache
– Zwei sogenannte Hospitationsfächer, bei denen eine Jahresleistung erbracht wird (Biologie oder Chemie und Sport oder Musik)


* Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Text „Schüler“ bzw. „Lehrer“. Gemeint sind selbstverständlich immer alle Geschlechter.