Präventions- und Schutzkonzept

Bericht aus der Arbeit der Kindeswohlbeauftragten

Das Präventions- und Schutzkonzept der Schule fußt ursprünglich auf der Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die von Schul- und Kindertageseinrichtungsträgern mit den jeweils zuständigen örtlichen Jugendämtern in Baden-Württemberg geschlossen wurden. Die Entwicklung dieser Vereinbarungen (gemäß § 8a SGB VIII) wurde über die kvjs (Kommunalverband Jugend und Soziales in Baden-Württemberg) in unserem Bundesland vorangetrieben.

Im Zuge dessen wurden schon vor etlichen Jahren – das diesbezügliche Gesetz stammt aus dem Jahr 2012 – Kindeswohlbeauftragte benannt, dies sind derzeit bei uns Frau Karl (fortgebildete Fachkraft) für das Kollegium und Herr Abendschein (Ansprechpartner des Trägers und aktiver Mitarbeiter), ein Berichtswesen in Richtung Jugendamt aufgebaut und gepflegt sowie eine Zusammenarbeit mit beratenden Stellen entwickelt.

Im Schuljahr 2021/2022 fasste die Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen den Entschluss, dass jede Schule ein Präventions- und Schutzkonzept nachweisen muss. Die auf jeden Fall erforderlichen Bestandteile eines Schutzkonzepts werden beispielsweise auf der Website des Bundes in einem Erklärfilm erläutert (https://youtu.be/Q0_VDMLEUQI).  
Der von uns Kindeswohlbeauftragten und dem Kollegium lange gehegte Wunsch, die bestehenden Leitlinien zu erneuern und zu verbessern, wurde deshalb in die Tat umgesetzt und die Schule reichte ihr Schutzkonzept beim Bund der Freien Waldorfschulen ein, um es als Grundlage für die inhaltliche Arbeit an der konkreten Umsetzung des Kinderschutzes und die dazu erforderliche kollegiale Fortbildung zu nutzen. Die langjährige Tradition unserer Schule auf den Gebieten Streitschlichtung und Mobbingintervention bietet zusätzlich günstige Rahmenbedingungen für eine möglichst gelingende Prävention und den Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Im Kollegium fanden zusätzlich zur jährlichen Information in diesem Schuljahr Lesungen und intensive redaktionelle Arbeiten statt, so dass das Schutzkonzept bereits verbessert werden konnte –  die aktuellste Version des Konzepts wurde am 30. März 2023 fertiggestellt –  und nun auch in der inneren Schulöffentlichkeit seine Wirkung entfaltet. Freilich ist die Vorstellung irrig, dass mit einem Präventions- und Schutzkonzept alle Schwierigkeiten ausgeräumt sind und so wird es notwendig sein, regelmäßige Fortbildungen durchzuführen, Jahresschwerpunktthemen zu setzen und immer wieder Ergänzungen und Änderungen im Schutzkonzept einzupflegen, die sich aus den gesammelten Erfahrungen herauskristallisieren. Auch dies ist im Schutzkonzept festgehalten.

Die aktuell anstehenden Schritte sind die Vorstellung des Konzepts zunächst in Elternabenden (hier beginnen wir in den ersten Klassen) und im Elternlehrerrat. Ziel ist die Gründung eines Arbeitskreises Gewaltpräventionskonzept, der auch Elternvertreter und Vertreter der SMV einbezieht.
Altersangemessen sollen Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse der Schüler* sowie der Eltern für die Weiterentwicklung des Konzepts erhoben werden und die Schnittstellen des Konzepts mit den Aufgabengebieten all der bestehenden Kreise und Initiativen ermittelt werden, die sich mit den sozialen Bedingungen des Zusammenlebens an der Schule und in unseren Kindertageseinrichtungen beschäftigen.

Bereits seit einiger Zeit gilt bei uns die Regel, dass alle pädagogischen Mitarbeiter der Schule im Bestand und alle neu hinzukommenden Kollegen eine Selbstverpflichtung zum Kindeswohl unterzeichnen. Inhaltlich gliedert sich das Schutzkonzept  u.a. in die Bereiche Prävention, Interventionsplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, mit allen notwendigen Schritten, Partizipation, Definition der Ansprechstelle für Kindeswohl….

Dass das Kindeswohl auch an unserer Schule mit den Kindeswohlbeauftragten als konkrete Aufgabe verankert wurde, ist in jedem Falle ein wesentlicher Schritt und das neue Konzept wird uns auf diesem Gebiet voranbringen.

Die Bearbeitung von Kindeswohlthemen entpuppt sich immer wieder als eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Dass sie nicht immer zur Zufriedenheit aller Betroffenen führen kann, liegt in der Natur der Sache.

Als Beauftragte für das Kindeswohl gehen wir davon aus, dass wir mit der Vorlage des Konzepts die Grundlage für eine Bewusstsein bildende, entwicklungsfähige Struktur zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gelegt haben, die bei kleineren und größeren Anlässen hilfreich für eine solide Bearbeitung sind und, was noch viel wichtiger ist, dabei helfen, dass diese Anlässe nach Möglichkeit gar nicht erst eintreten.

Anke Karl, Reinhard Abendschein

Schutzkonzept als PDF


* Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Text „Schüler“, „Kollegenund „Mitarbeiter“. Gemeint sind selbstverständlich immer alle Geschlechter.